Erklärung zur Barrierefreiheit
Kübler Web Solutions ist bestrebt, seine Website für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Technologien.
Stand der Konformität
Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1auf Konformitätsstufe AA teilweise konform. Teilweise konform bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig den Accessibility-Standards entsprechen.
Wahrnehmbar
Textalternativen, Farbkontraste und Anpassbarkeit sind größtenteils umgesetzt.
Bedienbar
Tastaturnavigation und ausreichende Zeit für Interaktionen sind gewährleistet.
Verständlich
Lesbare und vorhersagbare Inhalte mit Eingabehilfen.
Robust
Kompatibilität mit Hilfstechnologien ist sichergestellt.
Umgesetzte Maßnahmen
Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern:
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einige Bereiche der Website noch Barrieren aufweisen:
Einige dekorative Animationen
Lösung: Werden bei 'prefers-reduced-motion' deaktiviert
Komplexe Formulare im Demo-Generator
Lösung: Zusätzliche ARIA-Labels werden ergänzt
Rechtliche Grundlagen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2025 erstellt und entspricht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.
Anwendbare Standards
- • WCAG 2.1 Level AA - Web Content Accessibility Guidelines
- • EN 301 549 - Europäischer Standard für digitale Barrierefreiheit
- • BITV 2.0 - Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Feedback und Kontakt
Barrieren melden
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit.
Schlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden:
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2025
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns über Ihr Feedback.