Erklärung zur Barrierefreiheit

Kübler Web Solutions ist bestrebt, seine Website für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Technologien.

Stand der Konformität

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1auf Konformitätsstufe AA teilweise konform. Teilweise konform bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig den Accessibility-Standards entsprechen.

Wahrnehmbar

Teilweise konform

Textalternativen, Farbkontraste und Anpassbarkeit sind größtenteils umgesetzt.

Bedienbar

Weitgehend konform

Tastaturnavigation und ausreichende Zeit für Interaktionen sind gewährleistet.

Verständlich

Konform

Lesbare und vorhersagbare Inhalte mit Eingabehilfen.

Robust

Konform

Kompatibilität mit Hilfstechnologien ist sichergestellt.

Umgesetzte Maßnahmen

Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern:

Semantisches HTML für alle Inhalte
ARIA-Labels für interaktive Elemente
Tastaturnavigation für alle Funktionen
Ausreichende Farbkontraste (WCAG AA)
Responsive Design für alle Geräte
Alternative Texte für Bilder
Strukturierte Überschriften-Hierarchie
Verständliche Fehlermeldungen

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können einige Bereiche der Website noch Barrieren aufweisen:

Einige dekorative Animationen

Auswirkung: Gering

Lösung: Werden bei 'prefers-reduced-motion' deaktiviert

Komplexe Formulare im Demo-Generator

Auswirkung: Mittel

Lösung: Zusätzliche ARIA-Labels werden ergänzt

Rechtliche Grundlagen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2025 erstellt und entspricht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.

Anwendbare Standards

  • WCAG 2.1 Level AA - Web Content Accessibility Guidelines
  • EN 301 549 - Europäischer Standard für digitale Barrierefreiheit
  • BITV 2.0 - Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Feedback und Kontakt

Barrieren melden

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit.

Schlichtungsverfahren

Bei Streitigkeiten können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden:

Schlichtungsstelle BFSG
www.schlichtungsstelle-bfsg.de

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2025

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?

Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns über Ihr Feedback.